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   LAG Düsseldorf, 15.08.2007 - 4 Sa 884/07   

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https://dejure.org/2007,8151
LAG Düsseldorf, 15.08.2007 - 4 Sa 884/07 (https://dejure.org/2007,8151)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.08.2007 - 4 Sa 884/07 (https://dejure.org/2007,8151)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. August 2007 - 4 Sa 884/07 (https://dejure.org/2007,8151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Umfang einer Ausgleichsklausel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 607 BGB
    Umfang einer Ausgleichsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsklausel in einer Abwicklungsvereinbarung über die Beendigung und Erledigung aller gegenseitigen Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis mit der Erfüllung der Vereinbarung; Frage der Umfassung eines Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus einem Arbeitgeberdarlehen ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 607 BGB
    Umfang einer Ausgleichsklausel

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 488 Abs. 1 Satz 2 § 611 Abs. 1
    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens auch bei Ausgleichsklausel in Abwicklungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2007 - 4 Sa 884/07
    a) Die gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Auslegung vertraglicher Ausgleichsklauseln (vgl. insbesondere BAG vom 23.02.1999 - 9 AZR 737/97 - zu I 2 d, bb der Entscheidungsgründe sowie zuletzt vom 04.10.2005 - 9 AZR 598/04 -) differenziert bei Auslegung von Ausgleichsklauseln dem Wortlaut nach zwischen Ansprüchen "aus dem Arbeitsverhältnis" und Ansprüchen, die "mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen".
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 737/97

    Verzinsung eines Arbeitgeberdarlehens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2007 - 4 Sa 884/07
    a) Die gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Auslegung vertraglicher Ausgleichsklauseln (vgl. insbesondere BAG vom 23.02.1999 - 9 AZR 737/97 - zu I 2 d, bb der Entscheidungsgründe sowie zuletzt vom 04.10.2005 - 9 AZR 598/04 -) differenziert bei Auslegung von Ausgleichsklauseln dem Wortlaut nach zwischen Ansprüchen "aus dem Arbeitsverhältnis" und Ansprüchen, die "mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen".
  • LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 410/07

    Arbeitgeberdarlehen; Unternehmensbeteiligung; Abwicklungsvereinbarung;

    Auf die weiteren Einzelheiten der von den Parteien wechselseitig in das Berufungsverfahren eingeführten Parallelurteile des LAG Berlin/Brandenburg vom 09.02.2007, 25 Sa 10343/06, des Arbeitsgerichts Köln vom 18.01.2007, 1 Ca 11159/05, des LAG Frankfurt vom 19.03.2007, 17 Sa 1790/06 und des LAG Düsseldorf vom 15.08.2007, 4 Sa 884/07, wird ergänzend Bezug genommen.

    Aus den vorgenannten Gründen kann keine Rede davon sein, dass die Natur der Rechtsbeziehungen der Parteien des Darlehensvertrages oder der Zweck der in diesem Vertrage geschuldeten Leistungen eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen ließen (vgl. aber mit gegenteiliger Tendenz LAG Düsseldorf vom 15.08.2007, 4 Sa 884/07).

    Diese wird u. a. vom LAG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 15.08.2007 (4 Sa 884/07) geteilt.

  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 663/07

    Ausgleichsklausel; Vorlage an den Großen Senat

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. August 2007 - 4 Sa 884/07 - aufgehoben.
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